Das akkreditierte Personenzertifikat durch TÜV Rheinland, ist eine Anerkennung, die einem Zertifikat nach DIN EN ISO/IEC 17024 entspricht.
D.h. nachgewiesene Fachkenntnis, Fertigkeiten sowie persönliche Kompetenz eines Gutachters haben höchsten Anforderungen zu genügen. Die Zertifizierung garantiert einen kompetenten, fachlich hoch qualifizierten Sachverständigen.
Im Jahre 2009 hat der Deutsche Gesetzgeber die EU-Gesetzgebung * in Deutsches Recht umgesetzt und die gesetzliche Verankerung des zertifizierten Sachverständigen durchgeführt. Seit 2009 besitzen die Kammern (z.B. Berufskammern, IHK und HWK) somit kein Monopol mehr bezüglich der hoheitlich überwachten Sachverständigenqualitätssicherung; der Gesetzgeber hat hier zum Vorteil der Verbraucher eine Wettbewerbssituation geschaffen.
Mit Erlass des Akkreditierungsstellengesetzes und der Einführung des §36 GewO hat der Gesetzgeber sich dazu entschieden in Deutschland zwei Qualitätssicherungssysteme zu etablieren.
Damit ist die Gleichstellung des zertifizierten Sachverständigen mit dem öffentlich bestellten Sachverständigen vollzogen. Die Sachkunde ergibt sich aus seiner Zertifizierung.
*EU-Dienstleistungsrichtlinie DLR, EU Berufsanerkennungsrichtlinie, Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht (BGBL I 2009 S. 2091)
Zertifikats-Nummer: 2964390.